Flächenerwerb: BGH bestätigt Vorrang der Alteigentümer im Ermessensprozess bei Vergabe von Flächen.
Soumis par Manfred Graf vo... le 16. Décembre 2010 - 12:48Nein
In Bezug auf die Frage der Ermessensspielräume der BVVG bei der Vergabe von Flächen hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung vom 05.11.2010 (AZ. V ZR 102/09) den Vorrang der Alteigentümer im Ermessensprozess eindeutig bejaht.