Pressekonferenz- Folge am 11. Januar - Dr. Purps und M. G. v. Schwerin
Pressekonferenz
(in den Kanzleiräumen Streitbörger Speckmann, Potsdam /
Rechtsanwalt Dr. Purps)
Die Frühjahrskampagne im ARE-Aktionsprogramm 2007 befasst sich u.a. erneut mit Verwerfungen im Wirkungskreis der Akteure staatlicher Stellen. Hierbei stehen übergreifende Verfahren vor internationalen Kontrollgremien ebenso wie die persönliche Verstrickung exponierter Vertreter aus Verwaltung und Wirtschaft, speziell im Land Brandenburg, im Vordergrund. Die Schwerpunkte liegen auf folgenden Themen:
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Einleitung eines Verfahrens vor dem UN-Menschenrechtsausschuss sowie dem UN-Menschenrechtsrat in den Fällen der entschädigungslosen Enteignung der Neusiedlererben („schwarze Enteignungen“)
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Brandenburger Fälle (Strausberg / Fritsch-Affäre / versuchte Ausschaltung eines kritischen Zeugenin verantwortlicher Position , Fall Friedhelm Zapf u.a.)
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Bundesrechnungshof deckt schwerwiegende Verstöße der BVVG bei der Verwertung von Grundstücken bei der Durchführung des Flächenerwerbsprogramms auf; gezielte Diskriminierung von Bewerbern um landwirtschaftliche Flächen; Bevorzugung der LPG-Nachfolgeorganisationen ( „Fall Bienstein“)
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„Fall Hoppegarten.Nach dem rbb-Bericht: Wo sind die Fördermittel des Landes Brandenburg in Höhe von 2,5 Mio. € geblieben? Aufklärung angesagt!
Gerade in der jüngsten Vergangenheit konnten besonders schwerwiegende Verstöße aufgedeckt werden. Bei der Anwendung von Bestimmungen zu offenen Vermögensfragen ist festzustellen, dass das Ausmaß einer Selbstbedienungsmentalität der verantwortlichen „Vollzugsorgane“ keine Grenzen kennt. Selbst der Bundesrechnungshof stellt in seinem Bericht vom 30.05.2005 zur Überprüfung der Vergabepraxis der BVVG fest, dass die Bewertungsmethode zu erheblichen Schäden zu Lasten des Bundeshaushaltes führt. Zu dieser Thematik wird demnächst noch eine gesonderte Pressekonferenz auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) stattfinden
1.
Zu den übergreifenden Verfahren
vor dem UN-Menschenrechtsausschuss sowie dem UN-Menschenrechtsrat
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) hatte mit Urteil vom 30.06.2005 das einstimmige Urteil der Kleinen Kammer vom 22.01.2004 zur Überraschung aller Beteiligten auf Antrag der deutschen Bundesregierung„gekippt“ und damit heftigsten Widerstand mit abweichenden Stellungnahmen hoch qualifizierter Richter, darunter des deutschen Richters Prof. Ress ausgelöst.- Bisher wurde jedoch noch nicht über die Frage entschieden, ob mit der entschädigungslosen Enteignung der Neusiedlererben ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 26 UN-Menschenrechts-Charta einhergeht. Die von Rechtsanwalt Dr. Thorsten Purps vertretene Beschwerdeführerin, Frau Edith Loth, hat nunmehr die Vorbereitungen zur Einleitung eines Verfahrens vor dem UN-Menschenrechtsausschuss und dem UN-Menschenrechtsrat nahezu zum Abschluss gebracht. Hierbei wird die Beschwerdeführerin von einem namhaften Völkerrechtler unterstützt, der selber bereits 8 Jahre Mitglied im UN-Menschenrechtsausschuss war. Der Stand des Verfahrens wird im Einzelnen vorgestellt. Die Bundesrepublik Deutschland wird zum ersten Mal angesichts eines Enteignungsexzesses mit einer Anwendungsdichte von ca. 70.000 Betroffenen vor den UN-Gremien zur Verantwortung gezogen.
2.
Neue Entwicklung in der „Fritsch-Affaire“
Die Aufklärung im Rahmen der „Fritsch-Affaire“ geht nunmehr in die zweite Runde. Der Landtagspräsident des Landtages des Landes Brandenburg, Gunter Fritsch, hat in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Stadtfernsehen Brandenburg vom 21.12.2006 zu Ziff. 2 folgendes ausgesagt:
„Die in der Nachrichtensendung des SKB erwähnten weiteren gut 150 beklagten Fälle – wenn sie denn so existieren – lagen in der Zuständigkeit der Stadt und nicht in der des Landkreises Strausberg.“
Herr Fritsch hat die Öffentlichkeit somit darüber informiert, dass nicht er als Landrat des LK Strausberg, vielmehr die Stadt Strausberg für die „Verschleuderung“ der Grundstücke verantwortlich war. Damit hat Herr Fritsch die öffentlichen Medien bewusst und vorsätzlich falsch unterrichtet. In mindestens 16 Einzelfällen kann konkret nachgewiesen werden, dass Herr Fritsch in Person die rechtswidrigen Genehmigungsbescheinigungen gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes über besondere Investitionen auch bei Grundstücken der Stadt Strausberg ausgestellt hat. Eine Genehmigungsbescheinigung vom 11.04.1991 kann hierbei den Vertretern der Medien vorgelegt werden. Hatte sich Herr Fritsch bisher lediglich auf die Beteiligung an der Ausstellung rechtswidriger Genehmigungsbescheinigungen beschränkt, so stellen wir nunmehr fest, dass er die maßgeblichen Vorgänge in der öffentlichen Berichterstattung bewusst falsch und wahrheitswidrig darstellt.
3.
In einem Musterverfahren vor dem Kammergericht Berlin (Fall Bienstein) taucht nunmehr eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofes vom 30.05.2005 auf (Mitteilung an die BVVG – Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH Berlin über die Überprüfung). Der Bundesrechnungshof bescheinigt der BVVG, dass sie bei der Durchführung des Flächenerwerbsprogramms im landwirtschaftlichen Sektor im großen Stile unzulässige Subventionen durch die Festsetzung niedriger Kaufpreise zuwendet. Nach vorläufigen Schätzungen beläuft sich der vom Bundesrechnungshof selber so genannte „drohende Schaden“ auf mindestens 650 Mio. €. Auf der Grundlage der Flächenerwerbsverordnung werden ca. 1,1 Mio. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche durch die BVVG verwertet und verwaltet. Aus dem aktuellen Rechenschaftsbericht der BVVG für das Jahr 2006 geht hervor, dass hiervon ca. 100.000 ha frei veräußert werden. Die BVVG hebt hierbei hervor, dass von der verbleibenden Fläche von 1 Mio. ha ca. 350.000 ha nicht im Wege des Flächenerwerbsprogramms direkt veräußert werden. Somit wird eine Gesamtfläche von mindestens 650.000 ha unmittelbar im Wirkungskreis der Flächenerwerbsverordnung veräußert. Die vom Bundesrechnungshof in Bezug genommenen Einzelfälle legen die Annahme nahe, dass im Durchschnitt ca. 1.000 € pro ha unzulässig subventioniert werden. Die BVVG wendet insoweit unzulässige Bewertungskriterien zu Gunsten der Käufer an. Die BVVG wurde aufgefordert, die entsprechenden Schäden durch die Forderung einer angemessenen Nachzahlung des Erwerbers zu beseitigen. Im Fall Bienstein wird hierbei auch die wettbewerbswidrige Praxis der BVVG überprüft. Dabei wird auch ermittelt, ob die BVVG die diskriminierende Verweigerung des Zugangs zu dem von ihr beherrschten Markt zu Lasten des Klägers zu verantworten hat.
.4.
„Fall Hoppegarten“
Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Oehler wird den Fall Hoppegarten vorstellen. In der Sache geht es um die Verwendung von Zuwendungen des Landes Brandenburg in Höhe von 2,5 Mio. € zur Gewährleistung des Pferderennenbetriebes. Es konnte festgestellt werden, dass nach Überprüfung des Rechnungswesens die Zuwendung des Landes Brandenburg „versandet ist“. Hier steht ein besonders krasser Fall des Tatverdachts der Veruntreuung und veruntreuenden Unterschlagung im Raum. Nähere Einzelheiten erfahren Sie über Herrn Rechtsanwalt und Notar Karl-Heinz Oehler.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen RA Dr. Purps, G.v. Schwerin und R A und Notar K.-H. Oehler zur Verfügung.
11.01.07-
gez.: Dr. Thorsten Purps und Manfred Graf v. Schwerin