Wie sich der „Rechtsstaat“ an Unrechtsopfern der „Bodenreform“ bereichert! - von Horst Nilges
Ein real existierendes (Rechen-) Beispiel:
In dem hier zugrundeliegenden Fall wurde eine Familie (nicht meine) im Rahmen der sogenannten Bodenreform (1945-49) „enteignet“, „nur“ weil sie 110 Hektar (Agrar-) Land besaß.
Hätte die Familie damals lediglich 99 Hektar besessen, wäre ihr alles geblieben.
Nach heutigem Verkehrswert (er ist regional unterschiedlich und u.a. von der Ertragskraft des Landes abhängig – sogenannte Bodenpunkte) ist das „enteignete“ Land aktuell mehr als eine Million EUR wert.
Nach dem (EALG) Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz steht der Familie eine „Entschädigung“ von 90 000 € (weniger als 9 % des aktuellen Verkehrswertes) zu.
Dieser relativ hohe Betrag kommt nur deswegen zustande, weil das Land zum Zeitpunkt der „Enteignung“ lastenfrei war und die Familie – da sie nach dem Krieg in Ostdeutschland gelebt hat – kein Lastenausgleich (der als Nutzungsausfallentschädigung im Westdeutschland gezahlt wurde) erhalten hat. Der Lastenausgleich würde sonst von der Entschädigung abgezogen.
Im Rahmen des sogenannten „begünstigten Flächenerwerbs“, darf die betroffene Familie für (maximal) den Entschädigungsbetrag von 90 000 € (Agrar-) Land von diesem „Rechtsstaat“ (zurück-) erwerben.
Der hierfür zu zahlende Preis berechnet sich nach dem Verkehrswert von 2004 abzüglich eines
„Rabatts“ in Höhe von 35% (das nennt man begünstigten Flächenerwerb).
Bei den sich hieraus errechnenden (zu zahlenden) Preisen, kann die Familie 18 Hektar oder 16,35 % des „enteigneten“ (Agrar-) Landes zurückkaufen, allerdings nicht einmal aus der ursprünglich „enteigneten“ Fläche, sondern irgendein – noch nicht von der BVVG veräußertes – „Stück“.
Neben dem Verkaufserlös von ca. einer Million EUR, hat die BVVG in den 20 Jahren seit der Wiedervereinigung ca. 800 000 EUR Pachteinnahmen erzielt. Allein diese Pachteinamen machen ein Vielfaches der „Entschädigungssumme“ aus!
Was würden Sie hierzu sagen, wenn Sie betroffen wären?!
Der heutige Bundespräsident Christian Wulff bezeichnete als damaliger Niedersächsischer Ministerpräsident das SBZ- Unrecht („Boden- und Industriereform“) als, Zitat:
Das größte Eigentumsverbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte (Ich ergänze: Dieses „Rechtsstaates“).
von Horst Nilges