BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Cornelia Behm-Begünstiger Erwerb an Alteigentümer: Prüfungsergebnisse lassen weiter auf sich warten
in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort der Bundesregierung auf die Frage, zu welchen Ergebnissen die Arbeitsgruppe „SBZ-Enteignungen im Bundesministerium der Finanzen“ gekommen ist. Diese sollte entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP prüfen, ob es im Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten, und welche diesbezüglichen Umsetzungspläne die Bundesregierung verfolgt. Die Antwort lautet: Es liegen noch keine Ergebnisse vor, aber die Bundesregierung ist optimistisch, sie noch in dieser Legislaturperiode vorlegen zu können. Ob und wann sie dann von dieser Bundesregierung vertragsgemäß umgesetzt werden, bleibt offen, dürfte aber sehr fraglich sein. Derweil geht aber der Verkauf möglicher betroffener Grundstücke munter weiter.
Die Antwort auf die Frage, aus welchen Gründen die Bundesregierung beim begünstigten Erwerb von BVVG-Agrarflächen bis heute daran festhält, dass Alteigentümer, die bereits als Pächter Flächen begünstigt erworben haben, ihre Ausgleichsleistung nicht mehr für den begünstigten Erwerb von BVVG-Flächen einsetzen können, will Staatssekretär Kampeter schriftlich nachliefern.
Jens Dörschel
Wiss. Mitarbeiter, Büro Cornelia Behm MdB,
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2012-11-28 Antwort Mündliche Frage Koalitionsvorhaben zu Alteigentümern pdf.PDF | 17.13 Ko |