ARE-Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht auf den Weg gebracht
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Das krasse Verfolgungsunrecht der sog. „Demokratischen Bodenreform“ bestand nicht nur aus der Entziehung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, der Wohnhäuser und Hofgebäude und wichtiger Kulturgüter, in der Verhinderung der weiteren Berufsausübung oder der Aberkennung des Wahlrechts. Vielmehr wurden die Opfer auch durch sog. Kreisverweisung von Haus und Hof vertrieben.
Wegen des einschneidenden Unrechts der Vertreibung sieht das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz bis heute nur einen Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit vor, die aber völlig folgenlos bleibt.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 25. Februar 2025 hat der Gesetzgeber nun aber einen Anspruch auf Einmalzahlung in Höhe von 7.500 Euro zum Ausgleich für erlittenes Vertreibungsunrecht eingeräumt. Er begünstigt aber ausschließlich die Vertreibungsopfer der Zwangsausgesiedelten an der innerdeutschen Grenze. Die Opfer der sog. „Demokratischen Bodenreform“ hat der Gesetzgeber ein weiteres Mal diskriminiert. Für sie gilt dieser Anspruch nicht.
Diese offensichtliche Diskriminierung der Bodenreformopfer durch den Gesetzgeber war bereits Thema der Arbeitstagung der ARE in Braunlage/Harz im April 2025. Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth (München) hat dazu eingehend vorgetragen und dargelegt, dass es für die wesentliche Ungleichbehandlung von Opfern der Bodenreform und der Zwangsaussiedelten ersichtlich keinen sachgerechten Grund gibt. Die Ungleichbehandlung beider Opfergruppen in Bezug auf ihre Vertreibung ist damit ein Akt gesetzgeberischer Willkür.
Auf Initiative der ARE ist es nun zum Jahrestag, an dem sich der Beginn der sog. „Demokratischen Bodenreform“ zum 80. Mal jährt gelungen, eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht auf den Weg zu bringen. Erhoben wird sie von unserem Mitglied Heinz Devrient aus Köln, dessen Familie durch Ausweisungsverfügung aus ihrer Heimatstadt Bernau bei Berlin Anfang 1947 vertrieben wurde. Er wird vertreten von Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth (München).
So greift die ARE ein weiteres Mal ein wichtiges Thema auf, das Unrecht der sog. „Demokratischen Bodenreform“ aufzuarbeiten.