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Schwarzbuch

Befangenheit als Werbung für Richter „Dr. X- Y“ ? Neues vom BGH ?


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03-07-2007

Sie erinnern sich: Auf dem ARE-Kongreß am 11./12 Mai d.J. im Potsdamer „Alten Rathaus“ wurde u.a. beschlossen, mit einer unkonventionellen, aber fundierten Offensive gegen „ Unrechtler in Richterroben “ einen neuen Weg des Widerstands gegen grassierendes Unrecht, zunehmende Erosion des Rechtsstaates und Aushöhlung der Gewaltenteilung zu beschreiten.

Einen ersten Überraschungs-Coup im Rahmen dieser neuen Offensive gegen „Graurichter“ von unserer Seite aus landeten drei beherzte Damen, darunter zwei Neubundesbürgerinnen aus der ARE-Truppe Berlin-Brandenburg:

Es ging um den zum BGH lancierten Richter Dr. Schmidt-Räntsch, dessen hanebüchene Befangenheit und seine peinliche Rolle im 5. Senat in Karlsruhe. Mit vier Flugblättern, zwei davon siehe unten, zum Thema „Richter X-Y“, verteilt an alle Anwesenden, wurde am 29.Juni d.J. eine juristische Fachtagung in Berlin ( „Brennpunkt Immobilie Ost“) im Hotel Hilton wirksam „ aufgemischt “.

Die Auswirkungen dieses „go in“ sind ermutigend, auch was die Reaktion des etwas überrumpelten Veranstalters („ Forum-Institut“) angeht, der offenbar die „Vergangenheit“ und somit der Befangenheit des Referenten Sch.-R. auch nicht richtig hatte einschätzen können...Übrigens, die Geschichte geht weiter.

Ihr ARE-Team GK

 

Befangenheit als Werbung für Richter „Dr. X- Y“ ?

Neues vom BGH ?

Der Bundesrichter „ Dr. X-Y“ lässt im Jahre 2007 Dritte mit den Worten für sich werben: „

Der Referent gehört dem V. Zivilsenat des BGH an, dem das Grundstücksrecht und damit auch die in diesem Zusammenhang auftretenden zivilrechtlichen Auswirkungen der offenen Vermögensfragen zugeordnet sind.-Vor seiner Berufung zum BGH war Herr „Dr. X-Y“ im BMJ tätig und dort u.a. federführend mit Gesetz- gebungsverfahren im Bereich der offenen Vermögensfragen befasst.“

War „Dr. X-Y“ wirklich federführend mit Gesetzgebungsverfahren im Bereich der offenen Vermögensfragen befasst und wendet er nun das von ihm in der Exekutive verfasste Recht als Bundesrichter in der Judikative an? Wirklich?

In „ alten Zeiten“, Anno 2003 nämlich, als gelegentlich noch Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland herrschte, gab es am Bundesverfas- sungsgericht einen namhaften Richter „P“, der sich allein bei dem bloßen Anschein der Befangenheit selbst ablehnte, weil es bekanntlich bei der Frage der Besorgnis der Befangenheit darum geht, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden. Und “X-Y“?

Steht Richter „Dr. X-Y“ also für einen „ schlanken, modernisierten „Rechts-“ Staat, in dem die Gewaltenteilung die Funktion eines „Feigenblattes“ erfüllt?

Wir wollen keine Bundesrepublik Deutschland, in der sich

die Rechte beugen – vor wem auch immer!

Der Bundesvorstand der ARE: M. Graf v. Schwerin, D. Herrlein - Ramdohr,

K. Homer, E. Salomon, F. Zapf

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Ein Jurist, nennen wir ihn Dr.X-Y, von der Regierung für den BGH vorgeschlagen, 2003 tatsächlich berufen, zum Richter mutiert, wurde nach langjähriger folgenreicher Tätigkeit im Bundesministerium der Justiz in den überaus wichtigen V. Zivilsenat des BGH installiert.

Diesem Senat ist das Problemgebiet Grundstücksrecht und die dabei auftretenden Auswirkungen der offenen Vermögensfragen zugeordnet. Die Konsequenzen dieser Zuordnung sind seit 2003 in einer Reihe von problematischen, anzugreifenden Entscheidungen „ zu besichtigen “ . In Kürze wird hierzu übrigens eine Dokumentation „ Der Fall X-Y und der Rechtsstaat“ erscheinen.-

Aber- wer begrenzt jetzt den Schaden?

„Um das Recht zu zertreten, muß man möglichst die Rechte studiert haben“,sagt bitter eine bekannte alte Weisheit. Soweit zu Entscheidungen. – Und was ist mit der Befangenheit ?

Ein Jurist aus der Ministerialbürokratie ( unser Dr. X-Y ), trägt als „Gestalter“ folgender Gesetze schwerwiegende Mitverantwortung für

  • das Wohnraum-Modernisierungs-Siedlungsgesetz,

  • die Abwicklung der Bodenreform,

  • das Mauergrundstücksgesetz,

  • das 2.Vermögensrechts-Änderungsgesetz

  • und so manches mehr..

Hat nicht Dr.X-Y so gut wie bei allem „mitgewirkt“, was im ( leider vielfach verkorksten) Vermögensbereich Ost seit der Wiedervereinigung gesetzgeberisch auf den Weg gebracht wurde? Nun läßt sich „Dr. X-Y“ in der Werbebebroschüre „Brennpunkt Immobilie Ost 2007“ des „FORUM- Instituts für Management“ sogar als „federführend mit Gesetzgebungsverfahren im Bereich der offenen Vermögensfragen“ rühmen. In der Tat: Es brennt im Osten, vor allem auch wegen der genannten gesetzlichen „Regelungen“und ihrer zahlreichen Auswirkungen.. Die Konsequenz: Zunehmende Erosion des Rechtsstaates auf den verschiedensten Gebieten, Enttäuschung, ja Verbitterung der Neubundesbürger über den Rechtsstaat, Ratlosigkeit beim „Aufbau Ost “ . -Angesichts der Lage, besonders in den jungen Ländern: „Dr.X-Y“- eine Art nicht haftender Schreibtischtäter ?

Ein emsig tätiger Richter beim BGH ( besagter Dr. X- Y ), dessen „Handschrift“ sich nun wie eine Spur durch eine Reihe folgenschwerer, womöglich rechtswidriger Entscheidungen des

V. Zivilsenats des BGH seit 2003 zieht ? Und was sagen die Kollegen im Senat dazu ? Schweigen sie und lassen ihn gewähren in angstvoller Harmoniebedürftigkeit, weil Dr.X-Y ja sowieso alles am besten weiß ?

 

-Kann der fatalen „Aufschaukelung“ nicht Einhalt geboten werden, wie kann der V.- BGH-Zivilsenat zu objektiver, unbefangener Arbeit zurückfinden ?

Darf man jetzt auf kommende personelle Entscheidungen gespannt sein ?- Wurde doch in Karlsruhe bereits auf das bedenkliche Kriterium der strafbewehrten Insider-Wissensverwertung, analog zur Wertpapiergesetzgebung, verwiesen. BGH- Richter Dr. X-Y -also quasi wie eine Art nicht zu Belangender über die schlichte „Befangenheit“ hinaus?

„... Ihr wählt euch eure Zeugen, Ihr sichert den Bestand! Wo sich euch Rechte beugen,

ist euer Vaterland“ ( aus Tucholsky, Deutsche Richtergeneration )

 

Eine Verlautbarung der ARE- Allianz, 30.06.07

„ARE- Die Rechtsstaatler“