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Schwarzbuch

Luxemburg-Verfahren : Erinnerung an den EU-Parlamentsprésidenten und Brief an einen EU-Abgeordneten im Rechtsausschuß


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A Monsieur Hans-Gert Pöttering

Président du Parlement Européen

Rue Wiertz

B-1047 Bruxelles le 4 Septembre 2007

Concerne: Europäischer Gerichtshof/ Große Kammer -
Rechtssache C P 78/03 P -notre lettre du 20 Juillet 2006--lettre de Monsieur J. Borrel Fontelles

Monsieur Le Président,

Par la présente, permettez-nous de porter à votre connaissance que nous n'avons toujours pas de nouvelles relatives à ce problème.

Pour la facilité, voici ci-jointes les copies des lettres sus-mentionnées
ainsi que celles des lettres échangées avec notre avocat Professeur Pechstein.

Dans l'attente de connaître la prise de position de ladite commission, nous vous prions de croire, Monsieur Le Président, à l'assurance de notre parfaite considération.

Manfred Graf von Schwerin

ARE-Bundesvorsitzender

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Herrn Dr. Georg Jarzembowski MdEP
Rue Wiertz
B-1047 Bruxelles 10.09.2007

Webfehler “ in der Satzung des EuGH als
Aufgabe u.a. für den Rechtsausschuß des EP mit gravierenden Konsequenzen

Sehr geehrter Herr Dr. Jarzembowski,

 

Gestatten Sie mir, mich heute an Sie als „alten Mitstreiter“, besonders aus Hamburger Zeiten der EUROPA-UNION zu wenden, dies jedoch vor dem Hintergrund Ihrer Zuständigkeit und Ihres langjährigen Engagements. Dabei möchte ich auch unser letztes, einige Jahre zurückliegendes Treffen mit einer ARE-Delegation in Brüssel erwähnen, bei dem es u.a. um das EU-Wettbewerbsrecht ging und um Fragen der Agrar- und Förderpolitik.

Für nachhaltige Unruhe, nicht nur innerhalb unserer ständig an Gewicht zu- nehmenden Rechtsstaatler-Allianz, sorgt eine folgenreiche Nichtzulässigkeits-Entscheidung des
EuGH ( durch die große Kammer! ), die durch einen Fehler in der
Tatsachenberücksichtigung und eine dementsprechend falsche, offensichtlich nicht von der Kammer überprüfte Darstellung des EuGH- Generalanwalts Jacob zustande kam. Um den juristischen Hintergrund in Umrissen zu verstehen, sende ich Ihnen einige Stellungnahmen mit.

In Kurzform resümert: Obwohl beim Verfahren vor dem Gericht Erster Instanz die Frage der Betroffenheit der Klägerin ausgiebig erörtert und im Protokoll behandelt worden war, woraufhin ein einstimmiges Zulässigkeitsurteil erging, behauptete der Generalanwalt unter Ignorierung der Tatsachen im Schlussplädoyer, die persönliche Betroffenheit sei nicht vorgetragen worden und begründete damit seinen Antrag auf Nicht-Zulässigkeit; diese auf falschen Voraussetzungen beruhende Argumentation wurde , da die Kammer diese Position zugrunde legte, zum Anlass, die Klage tatsächlich für unzulässig zu erklären. Besonders gravierend: Nach Bekanntwerden der Unrichtigkeit der Darstellung hatte Prof. Pechstein umgehend hierauf aufmerksdam gemacht, das Schreiben wurde aber vom EuGH-Sekretariat mit dem Vermerk zurückgeschickt, man berücksichtige keine Erklärungen mehr.

Unsere diversen Anfragen- Prof. Klein z.B. meinte, dies sei so unmöglich, es müsse auch beim EuGH eine Tatsachenberichtigung angesichts eines so eindeutigen Fehlers ermöglicht werden, haben nun u.a. zu der Erklärung von Herrn Fontelles vom 26.Okt.2006 geführt ( s. Anlage ), derzufolge die „ verfahrensrechtliche Problematik“ im Rechtsausschuss „ in die Erwägungen einbezogen “ werden. Diese Auskunft liegt nun auch schon lange zurück.

Hinweise auf eine Beseitigung des folgenreichen „Webfehlers“ gibt es noch immer nicht. Mit Blick auf die dramatischen Auswirkungen - wenn auch vielleicht nicht für jedermann auf Anhieb erkennbar -muss und möchte ich die doch wohl etwas absurde und auch dem Ansehen des EuGH schadende Angelegenheit nunmehr konzentrierter wieder aufnehmen.

Vorgesehen ist die Veröffentlichung einer detaillierten und europarechtlich untersetzten Dokumentation, die auch den interessierten Stellen, u.a. Universitäten und Fachinstituten zugänglich gemacht werden soll. Schwerpunkt jedoch soll eine Internet-Darstellung werden, die generell dokumentierte Fehlentscheidungen, die persönlich dafür zuständigen Richter/Staatsanwälte sowie Hintergründe darlegen und damit für öffentliche Bewegung sorgen wird.

Diese Homepage wird von maßgeblichen, namhaften Juristen bearbeitet. Die ersten 15 Fälle sind bereits objektiv dargestellt und vorbereitet.

Um den vorliegenden Fall ( Jacob /EuGH) und die Möglichkeiten der Mitwirkungen des Rechtsausschusses des EP zu beleuchten und konkret weiter zukommen, würde ich mich gern mit Ihnen treffen- zumal es auch sonst über einiges bei einem von mir aus zu begrüssenden Wiedersehen zu besprechen gäbe - und schlage dafür die Zeit zwischen dem 20. und 24.Oktober d.J. in Brüssel vor.

Alternativ wäre auch ein terminlich davor liegendes Treffen in Hamburg von mir aus denkbar. Wie denken Sie darüber ?

In der Hoffnung, dass es Ihnen und Ihrer Gattin persönlich gut geht, verbleibe ich mit besten persönlichen Grüssen - zugleich für den Vorstand und das Team des ARE-Zusammenschlusses-

 

mit freundlichen Empfehlungen

Manfred Graf v. Schwerin