OZ 29-02-2008 :" Schwerin dämpft Hoffnung der Acker-Erben"
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OZ-29-02-2008
Schwerin
dämpft
Hoffnung der
Acker-Erben
63 Jahre nach der Bodenreform beschäftigt das Thema weiterhin die Gerichte. Nun könnten weitere Streitfälle folgen.
Von ELKE EHLERS
Schwerin (OZ) Der Bundesgerichtshof hat Brandenburg abgewatscht: Als „sittenwidrig und nichtig" wurde das Vorgehen des Nachbarlandes bezeichnet, weil es Erben von Bodenreformland enteignete, indem es sich voreilig selbst zum Eigentümer der Grundstücke machte. Kritikpunkt war, dass das Land nicht ernsthaft versuchte, Erben zu ermitteln. Nach über 1000 Einsprüchen, die es in ähnlichen Fällen von Erben gab, mussten 654 Entscheidungen zurückgenommen werden.
Das Ganze hat jetzt politische Konsequenzen: Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) bedauerte in einer Regierungserklärung in dieser Woche offiziell, „ dass das Land sich in einer Vielzahl von Fällen fehlerhaft verhalten hat und dadurch das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert wurde".
In Einzelfällen habe es dies auch in Mecklenburg-Vorpommern gegeben, räumte das Schweriner Agrarministerium ein. 13 Grundstücke mussten in Fällen wie in Brandenburg zurückgegeben werden. Die Vereine gegen die Abwicklung und zur Verteidigung der Bodenreform in MV und Sachsen-Anhalt sind der Mei- "hier fehlt einige Wörter "
recht, dass insgesamt 70 000 Bo-denref om-Eigentümer in den neuen Bundesländern ihr Land verloren, weil sie zum Stichtag 15.3.1990 nicht mehr in der Landwirtschaft tätig waren.
Abteilungsleiter Jürgen Buchwald stellt klar: „Diese Fälle haben mit dem Brandenburger Urteil nichts zu tun." Er verweist zudem auf die Relationen: Von 130 000 Bodenreform-Grundstücken in MV fielen 80 000 schon zu DDR-Zeiten in den staatlichen Bodenfonds zurück, weil der Neubauer oder seine Erben aus der Landwirtschaft ausschieden. Nach 1992 sei geprüft worden, ob die übrigen 50 000 in den Grundbüchern eingetragenen Besitzer zu Recht darin stehen. „Viele Grundbücher waren nicht auf dem richtigen Stand." Ergebnis: Mehr als 42 000 Besitzer konnten das Land behalten, in 7800 Fällen wurde darum gestritten.
4300 Neubauern oder deren Erben wurden die Flächen schließlich entzogen und laut Vermögens-rechtsänderungsgesetz dem Land Mecklenburg-Vorpommern zugeschrieben. Außerdem fielen 3000 Grundstücke, für die sich laut Buchwald keine Erben fanden, an das Land. Dass später in 13 Fällen diese so genannten Auflassungen rückgängig gemacht werden mussten, sei ein verschwindend geringer Anteil (0,4 Prozent).
Brandenburg zieht weitreichende Konsequenzen: Alle Fälle, in denen gesetzliche Vertreter zum Klären der Besitzansprüche eingesetzt wurden, werden rückabgewickelt, das Land erhalten die Erben - auch wenn sie laut Gesetz womöglich dazu nicht berechtigt sind. „So eine generelle Rückabwicklung ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht zu erwarten", so Buchwald. Bundestagsabgeordneter Eckhardt Rehberg (CDU): „Wo "fehlt auch etwas "