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Keine Ermittlungen wegen Untreue in Bodenreform-Affäre ( MOZ 11. 03.08)


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Potsdam (dpa) In der Bodenreform-Affäre der brandenburgischen Landesregierung wird die zuständige Staatsanwaltschaft Potsdam nicht wegen Untreue ermitteln. Nach Durchsicht von Akten der Ministerien für Finanzen, Inneres und Justiz fehle dafür ein Anfangsverdacht, teilte ein Sprecher am Montag mit. Es gebe auch keinen Anhaltspunkt für eine Anstiftung zur Untreue durch Vorgesetzte in den Behörden. Die Regierung habe nach eigenem Verständnis in den Jahren 1999 und 2000 in Übereinstimmung mit geltendem Recht gehandelt. Dabei hatte sich das Land vor Ablauf einer Verjährungsfrist am 2. Oktober 2000 in rund 10 000 Fällen anstelle unbekannter Erben als Eigentümer von Bodenreformland in Grundbücher eintragen lassen.

Diese Praxis hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zu Jahresbeginn für "sittenwidrig und nichtig" erklärt. Bodenreformland bestand zumeist aus Flächen von Großgrundbesitzern, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Ostdeutschland unter sogenannten Neubauern aufgeteilt wurden. Die BGH-Entscheidung löste eine heftige Debatte aus und gipfelte am 27. Februar in einer Regierungserklärung durch Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), in der dieser das Verhalten der Landesregierung in der Vergangenheit zutiefst bedauerte. Um die Umstände aufzuklären, die zu den Enteignungen geführt hatten, setzte das Parlament einen Untersuchungsausschuss ein.

Die der Staatsanwaltschaft konkret vorliegende Strafanzeige gegen Unbekannt bezog sich nach deren Angaben auf ein vor dem Amtsgericht Potsdam anhängiges Verfahren, in dem es um die Übertragung von Bodenreformland an eine Erbin ging, die keine sogenannte Besserberechtigte war. Zur Sicherung seiner Ansprüche hatte sich das Land eines Vertreters bedient, um sich schließlich als Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu lassen. Während das Amtsgericht und Landgericht Potsdam dieses Vorgehen guthießen, monierte später das Oberlandesgericht, dass die Genehmigung der Auflassungserklärung nicht durch den Landkreis, sondern durch das Vormundschaftsgericht hätte vorgenommen werden müssen.

Dazu bemerkt die Staatsanwaltschaft, "dass die Vertreter des Landes zum damaligen Zeitpunkt (1999/2000) offenbar in allen Fällen, in denen das Land Besserberechtigter war, davon ausgegangen sind, einen dem Land zustehenden Anspruch auf Auflassung bis zum 02.10.2000 durchsetzen zu können und dass die gewählte Vorgehensweise der Rechtslage entsprach". Somit seien sie sich keiner Pflichtverletzung bewusst gewesen.

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Günter Baaske, sagte zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft: "Ich hoffe, dass dies dazu beiträgt, dass der Untersuchungsausschuss seine Arbeit sehr zügig erledigen kann." Für die oppositionelle Linke erklärte deren Ausschussmitglied Christian Görke, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft mache die Arbeit des parlamentarischen Gremiums nicht überflüssig, vielmehr sei hier nur die strafrechtliche Relevanz in einem Einzelfall geprüft worden. Es blieben weiterhin die politische Verantwortlichkeit und die Hintergründe für die rechtswidrige Enteignungspraxis zu klären.

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