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Schwarzbuch

Krach in der Koalition - Vorbemerkung der ARE zum Beitrag der Bauernzeitung wegen des Flächenerwerbsänderungsgesetz


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Zum Nicht- Medien- Echo auf die geplante EALG-Novellierung

  • Flächenerwerbsänderungsgesetz, zur „Bauernzeitung“ und zur neuen Lage.

Eine Anmerkung bzw. Vorbemerkung der ARE zum Artikel der „Bauernzeitung“ / 18.Woche 08

unter „Agrarpolitik“ S.12.„Krach in der Koalition“anlässlich des Scheiterns der Vorlage am 06.05.

Es trifft leider zu, dass die Medien- Berichterstattung zu Eigentums- und damit Rechtsstaats-Fragen

mehr als zu wünschen übrig lässt. Offenbar werden derartige Themen als spezielle , nicht vermittel- bare Landwirtschafts -Fälle eingestuft und für die breitere Öffentlichkeit als eher „zu kompliziert“.

Dabei geht es beim Flächenerwerbsänderungsgesetz, wie im ARE-Schwerpunkt 1 / Mai 2008 dargestellt ,ums „Eingemachte“, um eine zentrale Eigentums- und Wiedergutmachungs- Frage.

Die ARE im Namen aller Rechtsstaatler in Deutschland wird die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, damit bestehendes und verstärktes schweres Unrecht gemildert und – soweit dies möglich ist-bereits entstandener Schaden wenigstens begrenzt wird. Die anstehende und erforderlich gewordene Novellierung im Ausgleichsbereich ergibt diese Chance.

Zwar hat nun die vor allem in den jungen Ländern und im Umfeld der Grossbetriebe und LPG-Nachfolger gelesene, in aktuellen Fragen gut informierte Wochenzeitschrift das Thema knapp und plakativ angerissen, der Beitrag gibt aber die Rechtslage und die Rolle der Akteure eher einseitig wider. Zum einen wundert sich der Autor, dass die „Privatisierung“ überhaupt noch so heftig diskutiert wird, als sei z.B. das Thema der bekanntlich gezielt benachteiligten „Alteigentümer“und der Versuch aus der CDU, die erneute Verschlechterung ( praktisch eine Halbierung der Erwerbsansprüche der Verfolgten/ Enteigneten! )im klaren Sinne des Gesetzes zu verhindern, eine erledigte oder nebensächliche Frage. Und ins Extrem getrieben wird diese Positionierung, wenn der SPD-Abgeordnete Ernst Bahr, übrigens in Brandenburg namhaft als„verdienstvoller“ Verhinderer von Arbeitsplätze schaffenden Investoren im Raum Neuruppin, so zitiert wird: „Wir wollen keine Besserstellung einer einzelnen Gruppe“. Soll heissen: „Wir wollen eine erneute Schlechterstellung der Alteigentümer, mehr noch, die Nichtbeachtung der ja von der SPD mit beschlossenen Wiedergutmachungs- und Ausgleichsregelungen seit 1994.“ Er bricht also eine Lanze fürs Unrecht!

Zusammengefasst: Es wird die vom Parlamentarischen Staatssekretär Karl Diller (SPD), einem Bonner Ministerialrat des BMF und vom BVVG -Sprecher als die drei Scharfmacher vertretene Position weitgehend übernommen. Dass dies rechtlich und übrigens EU-gemeinschaftsrechtlich riskant hinsichtlich der Gesamtfrage ist, wird in der „Bauernzeitung“ nicht dargestellt. Stattdessen wird der Beitrag auch noch garniert mit fragwürdigen Zahlen- Spekulationen über zu erwartende Anträge, um „gravierende fiskalische Folgen“ im Sinne des BMF zu suggerieren. Also dem BRD- Grundsatz anhänglich: “ Recht nach Kassenlage.“- Und warum wird sie nicht wenigstens erwähnt,
die Rechts- und Gerechtigkeitsfrage, ja selbst die Gesetzeslage, die es geradezu zwingend macht, dem Vorschlag des MdB Fromme und der Unionvertreter im Haushaltsausschuss zu folgen?

Es ist nun Zeit und Gelegenheit, nach dem von der SPD und den BMF-Hardlinern verursachten Scheitern der Vorlage am 06. Mai d.J. konstruktiv und sachbezogen schnell eine neue Gesamtlösung zu erarbeiten, bei der dem Stand der Entwicklung 2008 Rechnung getragen wird. Das bedeutet, dass nicht nur die Stichtagsregelung kommen muss, sondern auch die anderen, von der ARE in die Debatte eingebrachten zentralen Fragen geregelt werden müssen,wie z.B die rechtlich unzulässige Ortsansässigkeitsforderung.

Siehe hierzu besonders ARE-Schwerpunkt-Thema 1, Punkt g

are-mgs-al 05/08

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