Pr.-E r k l ä r u n g von Dr. J. Wasmuth und S. von Raumer : Wende bei der Aufarbeitung der kommunistischen Industriereform?
P r e s s e e r k l ä r u n g
Wende bei der Aufarbeitung der kommunistischen Industriereform?
LG Dresden erörtert erstmals strafrechtlichen Rehabilitierungsantrag in mündlicher Verhandlung
Das mit dem Sächsischen Volksentscheid vom 30. Juni 1946 einsetzende, als “Wirtschaftsreform” deklarierte kommunstische Unrecht, dem Tausende Industrielle und Gewerbetreibende in den Jahren 1946 bis 1948 zum Opfer fielen, galt lange als geklärt. Die mit seiner Aufarbeitung befaßten Behörden und Gerichte gingen bislang davon aus, die kommunistischen Machthaber hätte damit lediglich eine Umvertreilung der Eigentumsverhältnisse im wirtschaftlichen Bereich betrieben. Wegen seines besatzungshoheitlichen Charakters wurden die Betroffenen deshalb auf bloße Ausgleichsleistungsansprüche verwiesen.
In einem 350 seitigen Rehabilitierungsantrag, dem 150 Seiten zeitgenössische, bislang weitgehend unbekannte Dokumente beigefügte waren, haben der Münchener Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth und der Berliner Rechtsanwalt Stefan von Raumer in einem Rehabilitierungsantrag vom Februar 2006 für den früheren Pharmaunternehmer Dr. Udo Madaus jedoch lückenlos nachgewiesen, daß das damalige Unrecht damit wesentlich verharmlost und unzutreffend erfaßt wurde. Vielmehr war die “Wirtschaftsreform” der systematische Mißbrauch von Entnazifizierungsstrafrecht, durch den Industrielle und Gewerbetreibende kriminalisiert, kaltgestellt und nachhaltig entrechtet wurden. Damit kann Herr Dr. Madaus die strafrechtliche Rehabilitierung seines verstorbenen Vaters verlangen.
Da die Industriellen und Gewerbetreibenden im bislang allein herangezogenen sächsischen Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes als Verfechter der Nazipartei und aktive Diener von Kriegsverbrechern bezeichnet worden waren, sind in den vergangenen Jahren freilich bereits zahlreiche strafrechtliche Rehabilitierungsanträge gestellt worden. Sie wurden allerdings ausnahmslos ohne mündliche Verhandlung abgewiesen, weil die bislang bekannten Rechtsgrundlagen und Verfahren keinen spezifischen Strafcharakter erkennen ließen. Da Herr Dr. Madaus aber nachweisen konnte, daß die Verfolgung seines Vaters tatsächlich auf Strafvorschriften gestützt war, in einem strafrechtlichen Entnazifizierungsverfahren durchgeführt wurde und zu weit mehr Sanktionen als der Einziehung des Betriebsvermögens führte, erörtert seinen Fall nunmehr erstmals die zuständige Rehabilitierungskammer des Landgerichts Dresden.
Die mündliche Verhandlung findet am
Dienstag, den 19. August 2008 um 10 Uhr
im Landgericht Dresden, Lothringer Straße 1, 01069 Dresden statt. Der genaue Saal ist an der Pforte zu erfragen.
Dabei werden die beiden Rechtsvertreter von Herrn Dr. Madaus eingehend auch mündlich darlegen, was sich im Rahmen der “Wirtschaftsreform” tatsächlich abgespielt hat und daß die bisherige Form der Aufarbeitung dieses Unrechts keinen Bestand mehr haben kann. Neben der Erörterung neuer juristischer Fragestellungen wird die mündliche Verhandlung damit auch ein wichtiges Stück Zeitgeschichte aufdecken, da die damaligen Verfolgungen weitgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfanden.
Dr. Johannes Wasmuth-----------Stefan von Raumer
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