Dresden und die Folgen : mehrere Briefe -
Die Verhaltensweise des Landgerichts Dresden ( Kammer für Rehabilitierungsfragen) unter Vorsitz von Gerd Halfar, deren Thematisierung und Öffentlichkeitswirkung, haben zu einer Reihe von Zuschriften an die Redaktion unserer Homepages geführt. Insbesondere wurden auch die ersten konkreten Konsequenzen, so der Besuch der ARE-Gruppe im Landgericht und beim Justizministerium am 12.September d.J. und die Kommentierung der Dresdener Vorfälle aus allen Teilen der Republik angesprochen. Dies hat auch zu einer weiteren Verbreitung der „Dresdener Erklärung“ geführt hat, die viel Beifall gefunden hat.
Hier nun dokumentieren wir einige Auszüge von Stellungnahmen von Lesern/Besuchern und behalten uns eine Gesamtveröffentlichung vor, gerade auch wegen der Zuschriften von namhaften Juristen, die mit den Verantwortlichen des LG Dresden heftig „abrechnen“. are
Kommentare zur Verfahrensweise des Landgerichts Dresden in Sachen Strafrechtliche Rehabilitierung
18.09.2008
Das Landgericht gerät in die Fußstapfen der Hitlerdiktatur und der DDR-Regierung. Damals wurde auch, ohne die Öffentlichkeit zum Verfahren zuzulassen, geurteilt. Auch jetzt folgt die Justiz den Vorgaben des Staats. Das ist mehr als erschreckend. Leider ist es noch nicht in das Bewußtsein der Bevölkerung gedrungen, daß der Umgang mit einer Minderheit sich bald auch auf andere Personenkreise ausdehnen könnte. (Ulrike von Haller, 61440 Weißkirchen-Obu)
19.09.2008
Wie ersichtlich, paßt es dem vorsitzenden Richter Halfar und seinen Beisitzern nicht ins Konzept, daß in dem Verfahren vor dem Landgericht Dresden einwandfrei und lückenlos nachgewiesen wird, daß die meisten in der sowjetischen Besatzungszone erfolgten Enteignungen einen ausschließlich strafrechtlichen Charakter haben. Bei einer strafrechtlichen Enteignung ist nach dem Gesetz eine Restitution möglich, bei einer verwaltungsrechtlichen Enteignung (z.B. Auf- und Verteilung des Landbesitzes) dagegen nicht. Die von der Regierung beeinflußten Richter haben daher bisher immer geleugnet, daß es sich bei den Enteignungen um Strafverfahren nach kommunistischen Muster handelte. Die öffentliche Verhandlung in dem Verfahren wurde abgesagt, nachdem auf Grund der vorgelegten Beweise nachgewiesen wurde, daß es nicht um eine Umverteilung des Vermögens ging, sondern daß vorgetäuschten Verbrechen mit Enteignung bestraft wurden. Die Wahrheit soll der Öffentlichkeit verborgen bleiben, damit unser Staat das von der DDR geerbte angeeignete Vermögen nicht wieder herausgeben muß. Was ist das für eine Gerichtsbarkeit, die nicht nach besten Wissen und Gewissen Urteile fällt. _ Dr. W. Schütz ,18510 Hoikenhagen
19.09.2008
Daß ausgerechnet die Justiz das Auffüllen der Finanzen unseres Staates auf unredlichen Wegen deckt, ist mehr als skandalös. Recht wird nicht mehr nach Gesetz gesprochen. Das geht aus dem bisherigen Verfahren vor dem Landgericht Dresden hervor. Der vorsitzende Richter Halfar leugnet einfach den richtigen Sachverhalt, um der Bundesregierung die Herausgabe des widerrechtlich angeeigneten Vermögens zu ersparen. Ein öffentliches Verfahren ist daher den Richtern unangenehm. Also wird die Öffentlichkeit mit Ausreden ohne jede Substanz ausgeschlossen. Wo führt das hin ? (Ch.Becker, 61440 Stierstadt)
20.09.2008
Aus dem Verfahren vor dem Landgericht Dresden ist zu erkennen, wie einige Richter von den Weisungen des Staats abhängig sind. Unser deutscher Staat hat bei der Wiedervereinigung die kommunistischen Enteignungen am Kriegsende in der sowjetischen Besatzungszone sanktioniert, um selbst in den Besitz des Grundvermögens zu kommen. Die Richter werden augenscheinlich veranlaßt, die Rechtmäßigkeit dieses unglaublichen Vorgehens zu konstruieren. Als offenbar abhängige Staatsdiener führen sie dieses schmutzige Geschäft aus. Da in diesem Verfahren eindeutig hervorgeht, daß die Argumentation der Richter unwahr ist, wird einfach die Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit nicht bekannt wird, daß die Justiz verbrecherisches Handeln unterstützt. (Gerlinde Groß 61273 Wehrheim)
21.09.2008
Die Richter haben es bisher versäumt - aus welchem Grund auch immer – , Ermittlungen über die stattgefundene Verfolgung und die tatsächlich verhängten Sanktionen im Zusammenhang mit den Enteignungen 1945-1949 vorzunehmen. Ihre Urteile basierten daher auf der Meinung. daß mit den Enteignungen der Zweck verfolgt würde, die Eigentumsverhältnisse im Bereich der Wirtschaft umzugestalten. Nachdem nunmehr im vorliegendem Verfahren durch die Vorlage einer großen Anzahl von Beweisen erwiesen ist, daß die Enteignungen mit Hilfe eines Strafverfahrens durchgeführt wurden, dann sind das neue Tatsachen, die unbedingt bei weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Diese neuen Tatsachen wollen die Richter offensichtlich unter den Tisch kehren, denn anders kann man den Ausschluß der Öffentlichkeit nicht erklären. Es soll also weiter auf Grund falscher Fakten geurteilt werden. Das ist kein Rechtsstaat.
F. Unterberg – 14467 Potsdam
19.09.2007
Das Verhalten des Vorsitzenders des zuständigen Senats des Landgerichts Dresden, zeigt die hierzulande verkommende Rechtskultur. Wenn dieser Tendenz nicht Einhalt geboten wird, bleibt von einem Rechtsstaat nichts übrig. Solche Richter sollten an den Pranger gestellt werden, damit das bisher noch nicht betroffene Volk merkt, was hier gespielt wird...(.von M. C. Brandt -18059 Rostock)
20.09.2008
Das Verfahren vor dem Landgericht Dresdner zeigt, daß wir bereits in einem Unrechtsstaat leben. Die Richter sind parteiisch und scheren sich einen Dreck um die Rechte der klagenden Partei. Damit das nicht auffällt, wird einfach die öffentliche Verhandlung abgesagt. Das Urteil scheint schon vorgefertigt zu sein, weil der Staat das so wünscht. Armes Deutschland.
Ähnliche Erfahrungen musste ich in Brandenburg beim OLG und beim Finanzamt Frankfurt/Oder machenm, jetzt führe ich ein verfahren beim Finanzgericht Cottbus. ( N. Krause 15890 Siehdichum)
21.09.2008
Unser angeblicher Rechtsstaat hat zunächst das von den Kommunisten 1945-1949 enteignete Land und dann sogar die kleinen Parzellen der Neusiedlererben, die die Kommunisten den Siedlern gelassen haben, an sich gerissen. Der gierige Staat hat keine Skrupel. Den Staat für begangenes Unrechts zu verurteilen ist ganz offensichtlich tabu. Um das zu vertuschen, sind mündliche öffentliche Verhandlungen bei den Rehabilitierungsverfahren nicht als Regel vorgesehen. Die bereits anberaumte mündliche Verhandlung wurde in diesem Fall einfach von den Richtern wieder abgesagt, weil – wie das Gericht selbst angibt – die Ankündigung im Internet, daß „ein wichtiges Stück Zeitgeschichte aufgedeckt wird“, darauf hindeute, daß der mündliche Gerichtstermin als „öffentliches Forum“ genutzt werden soll. Wenn das Gericht „Im Namen des Volkes“ entscheidet, dann ist ein öffentliches Forum normal und kein Grund zum Ausschluß der Öffentlichkeit ! Der Kennen die Richter eigentlich das Grundgesetz? ( A. Prange, 26160 Bad Zwischenahn)
19.09.2008
Als ehemaligem DDR-Oppositionellen ist mir die Verfahrensweise der DDR-Gerichtsbarkeit noch gut in Erinnerung. Nach Außen wurde versucht den Schein der Rechtsstaatlichkeit zu wahren. In Wirklichkeit wurde die Wahrheit unterdrückt und es wurde bedroht und bestraft wer nicht „mitspielte“. Wir DDR-Bürger wollten daher die Freiheit. Wie eine Kollegin aber richtig bemerkte, haben wir statt dessen den Rechtsstaat. Leider ist in diesem Rechtsstaat einiges faul. Es erinnert sehr an die DDR, wenn einige Gerichte nach Vorgabe der Politik Entscheidungen fällen. Im vorliegenden Fall, wo die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, ist das eindeutig.. Es verwundert nicht, wenn ehemalige DDR-Bürger verbittert sind.
(H. Meier –18230 Wismar )
18.09.2008
„Des Brot ich ess, des Lied ich sing“. Dieses Sprichwort scheint auf den vorsitzenden Richter und seine Kollegen zuzutreffen. Des Volkes Meinung ist den Richtern nur hinderlich, darum sperrt man das Volk einfach von der Gerichtsverhandlung aus. Offenbar haben die Richter noch nichts von einer unabhängigen Gerichtsbarkeit gehört, die sich vor niemand verstecken muß. Solche Richter sollten auf der Stelle entlassen werden ! (H. G. Nagel .18442 Jakobsdorf)