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Forderungen von 1922: KfW treibt uralte Ansprüche ein - Tausende haben schon bezahlt / Preußische Allg. Zeitung


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© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51-08 vom 20. Dezember 2008

Forderungen von 1922
KFW TREIBT URALTE ANSPRÜCHE EIN – Tausende haben schon gezahlt

Nach einem Bericht des Magazins „Fakt“ des Mitteldeutschen Fernsehens treibt die staatseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Kredite aus der Zeit der Weimarer Republik auf dem Gebiet der späteren DDR ein. So erhielt die Familie Mai aus der Gegend von Großenhain eine Forderung der KfW über 1000 Euro für einen Goldmarkkredit, den der Großvater von Christian Mai 1922 für seinen Bauernhof erhalten hatte.

Mais Vorfahre wurde nach dem Zweiten Weltkrieg unter fadenscheinigen Gründen fünf Jahre lang inhaftiert und enteignet, weshalb auch der alte Kredit für den (nicht mehr in seinem Besitz befindlichen) Hof nicht weiter bedient wurde.

Nach Recherchen von „Fakt“ ist Mai nicht allein: Die KfW teilte mit, daß noch mehr als 700 weitere Familien betroffen und mehrere 1000 Uraltkredite bereits eingetrieben worden seien.

Eigentlich unterlägen solche Kredite der Verjährung. Doch wie der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere sächsische Justizminister Manfred Kolbe gegenüber „Fakt“ erklärte, habe der damalige Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) ein Gesetz eingebracht, das die Verjährung in diesen Fällen aufhebe. „Es war eine sehr schwer verständliche Materie“, erinnert sich Kolbe. Daher sei der Antrag „ohne größere Aufmerksamkeit“ durch den Bundestag gegangen.

Die KfW droht, falls die Altschuldner nicht zahlen, auch mit Zwangsmaßnahmen, gestattet aber auch eine Stundung der Schuld und Ratenzahlung.

Der Bericht könnte bei anderen Gruppen auf Interesse stoßen, die Besitzansprüche aus der Zeit vor 1949 haben und deren Ansprüche bislang abgeschmettert wurden. Stets wurden ihre Forderungen mit dem Hinweis auf Verjährungen abgewehrt oder mit dem Hinweis, daß so lange zurückliegende Ansprüche heute schlichtweg nicht mehr bedient werden könnten. Seine letzte Zuflucht suchte der Gesetzgeber schließlich darin, private Besitzansprüche, etwa im Falle der Vertriebenen, einfach offenzulassen.

Der Fall der über 80 alten KfW-Ansprüche belegt indes, daß es mit etwas politischem Rückenwind durchaus möglich ist, scheinbar lange überkommene Ansprüche in harter Münze geltend zu machen und mit Hilfe der staatlichen Organe zurückzuerlangen.

Dabei ist offenbar auch egal, ob die Durchsetzung der Ansprüche persönliche Härten und Ungerechtigkeiten nach sich zieht. Gudrun Mai verweist gegenüber „Fakt“ darauf, daß die Mutter, die nach der Enteignung auf dem Hof wohnen blieb, Miete habe zahlen müssen. „Die haben wir ja auch nicht zurückbekommen.“ Mit persönlichen Härten etwa für Neubewohner wird häufig argumentiert, wenn sogenannte Alteigentümer in ihre überlieferten Rechte wieder eintreten wollen. Für die KfW ist das offenbar kein Problem.               H.H.


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