Pressemitteilung : Agrarland–Privatisierung und Änderung des Flächenerwerbsprogramms:
Pressemitteilung
Agrarland–Privatisierung und Änderung des Flächenerwerbsprogramms:
„Die wichtigen Fragen sind offen geblieben“
Die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum nimmt die Verabschiedung des Ersten Flächenerwerbsrechtsänderungsgesetzes durch Bundestag und Bundesrat zum Anlass, nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass die gegenwärtigen minimalen Veränderungen und Erleichterungen für Landpächter und Alteigentümer in gar keinen Fall als ein Schlussstrich zur Thematik des EALG – Flächenerwerbsprogramms interpretiert werden können. Die ARE verweist hierzu auf die eindeutige Erklärung der Sprecher von CDU und FDP im Bundestag, Jochen–Konrad Fromme (Berichterstatter) und Hans–Michael Goldmann sowie auf die festgelegte Unterstützung aus der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.
Ein echtes Änderungsgesetz, das wir gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode erwarten und das sich auf die Vorarbeit unsere Allianz stützen kann, muss u.a. die von der CDU voll unterstützte sogen. „Stichtagslösung“ für landerwerbsberechtigte Alteigentümer vorsehen, wonach die begünstigten Erwerbspreise jedenfalls auf den Stand von 2004 festgeschrieben werden. Andernfalls würden die nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG berechtigten Alteigentümer ein weiteres Mal deshalb in verfassungswidriger Weise benachteiligt, weil sie infolge einer Dauer von Ausgleichsleistungsverfahren von häufig nahezu 15 Jahren nicht in der Lage waren, Ihnen zustehende Ansprüche geltend zu machen. Ohne gesetzliche Stichtagsregelung sind die Betroffenen der Willkür der BVVG ausgesetzt, die eigenmächtig die Berechnungsgrundlagen für die maßgeblichen Erwerbspreise verändert und insgesamt um ein Mehrfaches erhöht hat.
In diesem Zusammenhang wendet sich unser Zusammenschluss mit Nachdruck auch gegen lancierte Desinformationen, denen zu Folge eine „Besserstellung der Alteigentümer“ geplant und später umgesetzt werde. Im Gegenteil wird der Gesetzgeber daran erinnert, die Konsequenzen aus der seit 15 Jahren überfälligen Bereitstellung der Ausgleichsbescheide für die Enteignungsopfer zu ziehen, um damit die Möglichkeiten für einen marginalen, gesetzlich bereits 1994 angeordneten Landerwerb der Kompensationsberechtigten nach dem Ausgleichsleistungsgesetz zu sichern.
Angesichts dieser Zusammenhänge mutet ein „Vorschlag“ als geradezu grotesk an, mittels falscher Berechnungen ahnungslosen Betroffenen und der Öffentlichkeit eine „Verbesserung“ durch Einbeziehung von Zinsen beim Landerwerb zu suggerieren, welche sich aber gar nicht auf die sog. „gekürzte Bemessungsgrundlage,“ sondern auf die Zinsen der monetären Ausgleichsleistung beziehen würde, was statt der behaupteten 30% Mehrerwerbsanspruch bestenfalls rund 5% erbringen würde.
Die von der ARE bereits seit langem angemahnte Gesetzesänderung ist aber nicht nur aus Gründen der Kompensation und der Gerechtigkeit zwingend erforderlich. Sie dient auch der Sicherung einer ausgewogenen, mittelständisch geprägten Struktur der Land- und Forstwirtschaft in den jungen Ländern und dient damit der Verwirklichung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe.