Das Vermächtnis des 20. Juli 1944 und das Recht auf Eigentum


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Abgeschickt von G. Heeren am 20 Juli, 2004 um 20:42:00

Der Beitrag „Das Vermächtnis des 20. Juli 1944“ von Dr. Helmut Kohl in der F.A.Z. vom 9. Juli 2004 auf Seite 10 ist bemerkenswert, was die Ehrerbietung für den Einsatz der Widerstandskämpfer zur Tyrannenbefreiung von Adolf Hitler betrifft. Diesen aufrechten Männern des 20. Juli 1944 ein aufrichtiges Gedenken für ihren Opfermut zu zollen, ist das mindeste was heute angebracht ist.

Andererseits wird mit diesem Artikel unterschlagen, daß gerade die Regierung Kohl es war, die auch diesen ehrenwerten Männern ihre Rehabilitierung verweigert hat. Denn die deutschen Kommunisten haben groteskerweise auch diese Widerständler des Dritten Reiches nach 1945 als Nazi- und Kriegsverbrecher eingestuft, um auch diese Personen zu vertreiben und um mit dieser wahrheitswidrigen Beschuldigung ihnen ihr Eigentum zu entwenden. Wenn Kohl diese Männer wirklich so hoch achten würde, wie er schreibt, dann darf die Frage erlaubt sein, warum gerade Kohl als damaliger Bundeskanzler durch gesetzliche Maßnahmen nach 1990 nicht verhindert hat, daß auch diese Personen mit dem gesetzwidrigen Strafmaß des Eigentumsentzuges als angebliche Nazi- und Kriegsverbrecher unschuldig bestraft bleiben müssen?

Kann Kohl sich wirklich vor diesen Helden „verneigen“, wenn er in Wirklichkeit alles dafür unternommen hat, auch deren Eigentum nach kommunistischer Manier für die Staatskasse verwerten zu lassen. Schlimmer kann die Ehre dieser Männer nach 1990 nicht in den Dreck gezogen werden. Unter diesem Hintergrund schaudert mir vor der Unaufrichtigkeit von Dr. Helmut Kohl, die in seinem Artikel um Ausdruck kommt.



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