Desinformationen beschädigen das Recht auf Pressefreiheit


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Abgeschickt von G. Heeren am 26 September, 2004 um 19:25:42


Herrn Dr. Wilm Herlyn
Chefredakteur dpa
- Persönlich -

per Fax.: 040 – 41132209

Offener Brief


Desinformationen beschädigen die Pressefreiheit

Sehr geehrter Herr Dr. Herlyn,


die Hannoversche Allgemeine Zeitung hat am 23. September 2004 auf Seite 2 eine kleine 11-zeilige Notiz von dpa mit der Überschrift „Prozess über Enteignung bis 1949“ veröffentlicht.

dpa schreibt, als ob es bei dem Prozeß vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nur um die Belange der sogenannten Bodenreformopfer gehen würde. Dabei verschweigt dpa die viel größere Gruppe der betroffenen Bürger der Industriereform wie Handwerker, Fabrikanten, sowie Bauern, Haus- und Grundbesitzer, die den Verbrechen der deutschen Kommunisten nach 1945 zum Opfer gefallen sind. Die Verbrechen an diesen Opfern konnten nur deshalb geschehen, weil sie von deutschen Organen als angebliche Nazi- und Kriegsverbrecher denunziert wurden und von ihnen als solche unschuldig mit dem Einzug ihres Vermögens mittels rechtswidriger Anwendung von Strafgesetzen (teilweise sogar nach deutschen Strafgesetzen) bestraft wurden, als ob sie diese ihnen vorsätzlich angelasteten Straftaten begangen hätten. Dies nicht zu beschreiben, dokumentiert die verbreitete Desinformation von dpa, als ob es seit 1990 die Aufrechterhaltung dieser Menschenrechtsverletzungen nicht gäbe!

Weiter bringt dpa zum Ausdruck, daß die unter der sowjetischen Besatzungsmacht erfolgten Enteignungen nicht ausreichend entschädigt worden seien. Wie kann ein gesetzwidriger Vermögenseinzug als Strafe für nicht begangene Straftaten unkritisch von dpa als Enteignungen bezeichnet werden?

Außerdem wird hier von dpa unterschwellig der sowjetischen Besatzungsmacht wahrheitswidrig unterstellt, als ob sie diesen gesetzwidrigen von deutschen Organen durchgeführten Vermögenseinzug (sogenannte „Enteignungen“) zu verantworten hätten. Unterschlagen wird von dpa, daß die russische Besatzungsmacht mit ihren Besatzungsbefehlen ausdrücklich eine Bestrafung durch Vermögenseinzug unbescholtener Bürger verboten hat, worum sich die damaligen deutschen Organe aber nicht gekümmert haben und worum sich die heutigen genau so wenig nach kommunistischer Manier weiter kümmern.

Die sowjetische Besatzungsmacht muß damals erkannt haben, daß deutsche Organe auch unbescholtene Bürger mit Vermögenseinzug bestraft haben. Denn sonst wären ihre ausdrücklichen Verbotsbefehle nicht notwendig geworden, unschuldige Bürger mit Vermögenseinzug zu bestrafen.

Nach dem Willen der Bundesregierung Deutschland sollen diese unschuldig mit einer Vermögensstrafe bestraften Bürger bestraft bleiben, damit deren Vermögen der Staatskasse zugeführt wird. Dies geschieht in der deutschen Tradition, als Adolf Hitler 1941 das Vermögen der bereits ausgereisten jüdischen Mitbürger für die Staatskasse vereinnahmte.

Wo bleibt heute der Aufschrei der Presse – der dpa – über die Beibehaltung dieser deutschen Verbrechen von 1945 bis 1989 nach unserer Wiedervereinigung? Offensichtlich wird auch von Ihnen Ihre oft scheinheilig verteidigte Pressefreiheit der Aufrechterhaltung dieser Staatsverbrechen zur Bereicherung der Bundesregierung geopfert.

Sie wissen auch, daß dieses heute – ja sogar vorsätzlich – noch andauernde Verbrechen an unserer Wirtschaft die vielen Arbeitslosen mit verursacht hat. Oder können Sie sich vorstellen, daß unsere Wirtschaft im Westen heute so aussehen würde, wie wir es alle erleben können, wenn nach 1945 die Bundesregierung unter Ludwig Erhard auch erst einmal die Staatskasse mit dem Vermögen seiner Bürger gefüllt hätte, wie es seit 1990 in unzähligen Fällen in den neuen Bundesländern durch die Bundesregierung und ihren östlichen Landesregierungen geschehen ist und heute immer noch geschieht?

An der seit 1990 von dpa mitverschleierten Berichterstattung über dieses Thema haben Sie an dem desolaten wirtschaftlichen Zustand in den neuen Ländern mit Ihren regierungskonformen Mitteilungen zur Desinformation eine große Schuld auf sich geladen.

Ihrer Stellungnahme entgegensehend verbleibe ich


mit freundlichen Grüßen
G. Heeren



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