Abgeschickt von B. Meuchel am 27 September, 2004 um 21:56:27
Antwort auf: Desinformationen beschädigen das Recht auf Pressefreiheit von G. Heeren am 26 September, 2004 um 19:25:42:
Enteignungen sind eine rechtsstaatliche Angelegenheit, wenn die Enteignungen für das Gemeinwohl erforderlich sind, und wenn die Betroffenen dafür eine wertmäßige Entschädigung erhalten. (Artikel 14, Absatz 3 GG)
Bei den „Enteignungen“ von 1945-1949 handelt es sich aber um Konfiskationen, die deutsche Kommunisten an unbescholtenen Bürgern durchführten. Diese „Enteignungen sind nicht für das Gemeinwohl erforderlich und werden auch nicht wertmäßig den Betroffenen entschädigt. Deshalb ist das Wort „Enteignungen“ in diesem Zusammenhang falsch!
Außerdem sind die „Enteignungen“ 1945-1949 ein Vermögenseinzug für eine Bestrafung für nicht begangene Straftaten als angeblich Nazi- und Kriegsverbrecher. Auch eine Eigentumswegnahme als Strafmaß kann schon deshalb keine „Enteignung“ sein, weil eine Vermögensstrafe verfassungswidrig ist.
Jeder der für diese Vorgänge das Wort „Enteignungen“ benutzt, verbreitet eine Desinformation wie die Bundesregierung. Dies gilt aber auch für die Rechtsanwälte der Betroffenen, die die präzise Wortwahl vernachlässigen! („Zweite Enteignung“! von Herrn RA Dr. Lenz)
Dies gilt insbesondere vor dem EGMR!