Abgeschickt von G. Heeren am 19 Oktober, 2004 um 14:04:34:
Der Nachrichtensender n-tv berichtet heute, 19. Oktober 2004, daß Straßburg-Urteile für deutsche Gerichte nicht zwingend seien.
Dies soll im Beschluß vom 14. Oktober 2004 – 2 BvR 1481/04 – vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden worden sein.
Ist dies bereits die Vorkehrung, daß vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellte Menschenrechtsverletzungen von deutschen Gerichten nicht anerkannt werden brauchen? Damit wären allen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland durch das BVerfG Tür und Tor geöffnet worden.
Sind mit dieser Entscheidung des BVerfG die Urteile des EGMR für Deutschland nicht mehr bindend, und der Artikel 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention seitens der Bundesregierung Deutschland aufgehoben?
Wenn dem so wäre, dann ist eine weitere Beschwerde gegen diesen Beschluß vom 14. Oktober 2004 – 2 BvR 1481/04 – bei dem EGMR dringend fällig.